Unterlagen
Wie funktioniert die Vollmacht bei der Fahrzeugverwertung?
Wenn Sie nicht persönlich abgeben können, kann eine andere Person mit Vollmacht handeln. Die Vollmacht muss Mindestanforderungen erfüllen.
Wann nötig?
Typisch wenn der Halter:
- nicht persönlich kommen kann (Gesundheit, Arbeit, Ausland)
- juristische Person ist und ein nicht zeichnungsberechtigter Vertreter kommt
- im Ausland ist und ein Familienangehöriger abgibt
Inhalt
- Name des Vollmachtgebers und Identifikation (geboren am … / Ausweisnr. je nach lokaler Praxis)
- Name des Bevollmächtigten und Identifikation
- Auftrag: Abgabe des Fahrzeugs an den autorisierten Verwerter inkl. Dokumentenübergabe
- Datum
- Eigenhändige Unterschrift des Halters
Empfehlung: Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer angeben.
Notariell?
Für die Abgabe beim Verwerter ist notarielle Beglaubigung erforderlich. Die eigenhändige Unterschrift allein reicht nicht — die Vollmacht muss notariell beglaubigt sein.
Mitbringlisten Bevollmächtigter
- Original der notariell beglaubigten Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Fahrzeugpapiere (Teil I/II)
Zusammenfassung
Schriftliche Vollmacht mit klarer Aufgabenbeschreibung, Unterschrift und notarieller Beglaubigung. Ohne Beglaubigung nehmen wir die Vollmacht bei der Abgabe nicht an.