Annahmebedingungen

Was gilt bei uns als vollständiges Fahrzeug?

Bei Abgabe prüfen wir die Vollständigkeit. Davon hängt ab, ob eine Gebühr von 50 € anfällt oder die Abgabe kostenlos ist.

Vollständiges Fahrzeug — ohne Gebühr

Vollständig bedeutet: alle wesentlichen Baugruppen sind vorhanden — dem Alter entsprechend. Es geht nicht um technischen Zustand (nicht fahrbar ist möglich). Es geht um physische Anwesenheit.

Soll vorhanden sein:

  • Karosserie inkl. Türen, Motorhaube, Heckklappe / Kofferraum
  • Motor und Getriebe (defekt möglich)
  • Fahrwerk, Achsen, Räder (ohne Reifen möglich)
  • Kraftstofftank
  • Innenraum — Sitze, Armaturenbrett (abgenutzt möglich)
  • Verglasung — Windschutzscheibe und übrige (Risse OK; Scheibe muss da sein)
  • Katalysator und Abgasanlage

Unvollständiges Fahrzeug — 50 €

Gebühr, wenn wesentliche Teile fehlen, z. B.:

  • Katalysator fehlt — häufig nach Diebstahl
  • Motor/Getriebe fehlen
  • Karosserie zerlegt — Türen, Kotflügel, Haube fehlen
  • Sitze oder Armaturenbrett fehlen

Warum Gebühr?

Geringer Materialwert bei der Verwertung — die Gebühr gleicht das aus.

Vorab informieren

Bei Terminvereinbarung Bescheid geben — keine Überraschung bei Abgabe. Zahlung vor Ort möglich.

Zusammenfassung

Vollständig = wesentliche Teile physisch da. Unvollständig = 50 €. Unsicher? Vorher anrufen.

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