Annahmebedingungen
Was gilt bei uns als vollständiges Fahrzeug?
Bei Abgabe prüfen wir die Vollständigkeit. Davon hängt ab, ob eine Gebühr von 50 € anfällt oder die Abgabe kostenlos ist.
Vollständiges Fahrzeug — ohne Gebühr
Vollständig bedeutet: alle wesentlichen Baugruppen sind vorhanden — dem Alter entsprechend. Es geht nicht um technischen Zustand (nicht fahrbar ist möglich). Es geht um physische Anwesenheit.
Soll vorhanden sein:
- Karosserie inkl. Türen, Motorhaube, Heckklappe / Kofferraum
- Motor und Getriebe (defekt möglich)
- Fahrwerk, Achsen, Räder (ohne Reifen möglich)
- Kraftstofftank
- Innenraum — Sitze, Armaturenbrett (abgenutzt möglich)
- Verglasung — Windschutzscheibe und übrige (Risse OK; Scheibe muss da sein)
- Katalysator und Abgasanlage
Unvollständiges Fahrzeug — 50 €
Gebühr, wenn wesentliche Teile fehlen, z. B.:
- Katalysator fehlt — häufig nach Diebstahl
- Motor/Getriebe fehlen
- Karosserie zerlegt — Türen, Kotflügel, Haube fehlen
- Sitze oder Armaturenbrett fehlen
Warum Gebühr?
Geringer Materialwert bei der Verwertung — die Gebühr gleicht das aus.
Vorab informieren
Bei Terminvereinbarung Bescheid geben — keine Überraschung bei Abgabe. Zahlung vor Ort möglich.
Zusammenfassung
Vollständig = wesentliche Teile physisch da. Unvollständig = 50 €. Unsicher? Vorher anrufen.